Geldauflagen und Bußgelder
Unsere Vision ist eine Welt, in der alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft ihre Stärken entfalten, ihre Begeisterung einbringen und eine lebenswerte Gesellschaft mitgestalten.
Als Richterin oder Richter, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt tragen Sie mit der Zuweisung eines Bußgeldes dazu bei, diesem Ziel Schritt für Schritt näher zu kommen. Gemeinsam mit Ihnen stärken wir Kinder und Jugendliche, ermutigen sie zu selbstbestimmtem Handeln, zeigen ihnen neue Perspektiven auf und ermöglichen ihnen damit eine bessere Zukunft. Wie Ihre Unterstützung konkret wirkt?
Bereits 500 Euro ermöglichen einen Monat lang den CHILDREN Mittagstisch für 20 Kinder. Unter aktiver Beteiligung der Mädchen und Jungen werden die gesunden Mahlzeiten geplant, dafür benötigte Zutaten eingekauft, gemeinsam zubereitet und dann in familiärer Umgebung gegessen.
Mit 1.000 Euro können 18 Kinder an einem Schwimmkurs teilnehmen, der nicht nur bedeutet, dass die Mädchen und Jungen ohne Gefahr im Sommer baden gehen können. Viel wichtiger noch: Die Kinder brechen die Grenzen ihrer engen Lebenswelt auf und erfahren persönliche Erfolge.
5.000 Euro ermöglichen 20 Kindern eine Ferienfreizeit − eine Reise ans Meer oder in die Berge, die mit praktischem Alltagswissen kombiniert, zu unvergesslichen Lebens- und Lernerfahrungen werden. Die Kinder erweitern ihren Erfahrungshorizont und entwickeln den Mut, auch selbst einmal Neues zu wagen.
Unser Bußgeldkonto
Wir freuen uns, wenn Sie uns dabei helfen, Kinder und Jugendliche in Deutschland zu stärken! Unsere Kontoverbindung:
Children for a better World e.V.
Bankhaus Donner & Reuschel
IBAN DE02 2003 0300 0212 1724 01
BIC CHDBDEHHXXX
Wir garantieren eine wirkungsvolle und transparente Verwendung
Gemeinnützigkeit: Children for a better World e.V. ist vom Finanzamt München nach dem letzten Freistellungsbescheid vom 30.01.2019 als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Unsere Arbeit ist überkonfessionell, politisch neutral und fördert mildtätige und gemeinnützige Zwecke (Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung). Unsere Satzung und den aktuellen Freistellungsbescheid finden Sie hier.
Rechenschaftspflicht: Wir verpflichten uns, die zuständige Behörde über den Eingang oder das Ausbleiben von angekündigten Bußgeldern und Geldauflagen zu informieren.
Verwendung der Bußgelder: Zugewiesene Geldauflagen und Bußgelder werden ausschließlich gemäß unserem Satzungszweck verwendet.
Separate Kontoführung: Wir führen ein separates Konto, das ausschließlich zur Abwicklung von Geldauflagen und Bußgeldern verwendet wird. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass für eingehende Gelder keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden und eine eindeutige Zuordnung gegeben ist.
Informationen für Zahlungspflichtige
Um Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld richtig zuordnen zu können, überweisen Sie die Ihnen mitgeteilte Summe bitte ausschließlich auf unser eigens dafür geführtes Bußgeldkonto. Nur so können wir den Eingang des Geldes dem Gericht bestätigen. Die Bankverbindung lautet:
Children for a better World e.V.
Bankhaus Donner & Reuschel
IBAN DE02 2003 0300 0212 1724 01
BIC CHDBDEHHXXX
Ihre Ansprechpartnerin
Bei allen Fragen zum Thema Geldauflagen und Bußgelder stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sandra Appel
Office-Management
Tel. 089 452094310 (Montag bis Freitag, 9-17 Uhr)
E-Mail appel@children.de