30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Vor genau 30 Jahren, am 20. November 1989, hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie schützt Kinder und schreibt ihnen Rechte zu wie z.B. das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit, auf Bildung und Gesundheit.
Keine UN-Vereinbarung wird von mehr Staaten unterstützt wie die UN-Kinderrechtskonvention: Bis auf die USA haben alle Länder das Abkommen ratifiziert – Deutschland im Jahr 1992. Was bedeutet das und was hat sich seitdem getan?
Seit der Ratifizierung sind die Kinderrechte in Deutschland geltendes Recht mit dem Ziel, die Lage von Kindern zu verbessern. Die Kinderrechte haben hierzulande den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. In unserem höchsten Gesetz, dem Grundgesetz, sind die Kinderrechte aber (noch) nicht verankert. Viele Kinderrechtsorganisationen wie UNICEF oder das Deutsche Kinderhilfswerk fordern eine solche Aufnahme ins Grundgesetz. Der Grund: Oft finden Kinderrechte in Deutschland noch immer nicht genug Beachtung. Die Verankerung im Grundgesetz soll die Rechte der Kinder weiter stärken und die Umsetzung vorantreiben. Die große Koalition aus SPD und Union hat noch für dieses Jahr einen Gesetzesentwurf angekündigt.
Jurist und Journalist Dr. Heribert Prantl schreibt in unserem Jubiläumsmagazin über die Notwendigkeit der Kinderrechte im Grundgesetz (Seite 44): „Das Grundgesetz kennt keine Kinder, bis heute nicht. […] Das Grundgesetz schützt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.“ Den vollständigen Artikel von Heribert Prantl können Sie hier lesen.